VORSCHRIFTEN FÜR BRANDSCHUTZTÜREN
Die Bauvorschriften und Landesbauordnungen verlangen den Einbau von beweglichen Feuerschutzabschlüssen bzw. Brandschutztüren an bestimmten Stellen innerhalb eines Gebäudes, um Öffnungen in Brandabschnitten sicher verschlossen zu halten und eine sichere Evakuierung von Personen aus dem Inneren des Gebäudes zu ermöglichen. Wie bei jedem Brandschutzsystem wird die Klassifizierung des Feuerwiderstandes einer Brandschutztüre und weitere Eigenschaften in Deutschland durch die Allgemeine Bauartgenehmigung des DIBt, Berlin oder bei Aussentüren durch den Europäischen Klassifizierungsbericht von einer unabhängigen und akkreditierten Zertifizierungsstelle (NCB: Notified Certification Body) bestätigt. Diese Dokumente geben an, welchen Schutz die verglaste Tür-Konstruktion für einen bestimmten Zeitraum bei einem Feuer bietet, und regelt zugleich die verschiedenen Anwendungen (z.B. ein-, zweiflüglig, Oberlichter, Seitenteile) und verschiedene Einbausituationen im Gebäude.
Brandschutztüren für den Außenbereich unterliegen der europäischen Bauproduktenverordnung (CPR) und der EN 14351-3 und müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Brandschutztüren für den Innenbereich unterliegen den nationalen Bauvorschriften und werden entsprechend der harmonisierten Prüfnormen wie z.B. EN 1634-1 oder EN 1191 getestet und national durch die zuständigen Behörden zugelassen.
Derzeit sind bewegliche Feuerschutzabschlüsse abhängig vom Einsatzland mit Brandschutzfunktion für die Klassen E, EW und EI in Europa möglich. In Deutschland sind aber nur feuerhemmende (T30/ EI30), hochfeuerhemmende (EI60/ T60) oder feuerbeständige (EI90/ T90 ) Türen und Türbauteile zugelassen.
Warum eine Vetrotech Lösung?
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- Feuerwiderstandsklassen E/ EW/EI 30 - 120
- Bruchhemmung (GUVV) und Absturzsicherheit nach DIN 18008-4
- Isolierverglasung - doppelt und dreifach verglast
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